Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lebenshilfe für
behinderte Menschen e. V. Region Stendal


Einleitung
Der Lebenshilfe für behinderte Menschen e. V. Region Stendal nachfolgend „Lebenshilfe
Stendal“ oder Auftragnehmer genannt, betreibt anerkannte Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM). Folgende Arbeiten und Dienstleistungen bieten wir an: Eigenproduktion
von Keramik-, Floristikartikel und Kerzen, Küche in Form von Kantinenbetrieb,
Essensanlieferungen und -versorgung an verschiedenen Standorten sowie verschiedene
Dienstleistungen wie Wäscherei, Näherei, Textilreinigung und Heißmangel.
Auch die Metallbearbeitung, Montage- und Verpackungsarbeiten, Holzbearbeitung, Gartenbau und Landschaftspflege und die Landwirtschaft zählen zu unserem Angebot. Daneben verfügen wir noch über Werkstattläden an verschiedenen Standorten und ein Café.
Die verschiedenen von uns angebotenen Dienstleistungen unterliegen ergänzend den
Vorschriften § 611 ff BGB und daher ist der Erfolg nicht geschuldet.


1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) gelten für vertragliche
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber bzw. Kunde und der Lebenshilfe Stendal als Auftragnehmer über Lieferungen und Leistungen und Dienstleistungen des Auftragnehmers sowie über die hierfür zu erbringenden Gegenleistungen.
Auftraggeber bzw. Kunde im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer. Dabei
werden den Verbrauchern als natürliche Personen keine gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit zugerechnet. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften die eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit ausüben.

2. Individual- und Nebenabreden
Individual- und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Demnach sind
ergänzende oder von den AGB´s abweichende Bedingungen ohne schriftliche Bestätigung
unwirksam und werden nicht Vertragsbestandteil der jeweiligen Lieferung oder Leistung.
Ergänzend gelten:
– Anlage 1 – Lieferbedingungen des Arbeitsbereiches Wäscherei, Heißmangel und Textilreinigung, angelehnt an die Lieferbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes
– Anlage 2 – Lieferbedingungen Mittagessen – Tangermenue


3. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote in den Katalogen, Preislisten, Verkaufsunterlagen und Preisauszeichnungen in
den Verkaufsläden sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind, und stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.
Bei den Angeboten des Auftragnehmers bleiben technische Änderungen sowie Änderungen
in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Eine vom Auftraggeber abgegebene Bestellung stellt ein von ihm an uns gerichtetes Angebot
zum Kauf von Produkten und Dienstleistungen unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingen
dar. Alle vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden
Annahme durch uns.
Ein Angebot gilt als nicht abgegeben, wenn der Widerruf vor oder gleichzeitig mit der
Angebotsabgabe bei uns bzw. Auftraggeber eingeht.
Eine Bestellung in elektronischer Form steht einer schriftlichen Bestellung gleich.
Sollten einzelne Artikel der Bestellung nicht lieferbar sein, so behält der Rest der Bestellung
des Kunden weiterhin Gültigkeit.
Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, wie zum Beispiel Zahlungsverzug
bei früheren Lieferungen, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf
schließen lassen, dass unser Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit
gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist, Zahlung Zug
um Zug oder ggf. entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Im Weigerungsfall behalten wir
uns das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die bereits erfolgten Teillieferungen
in Rechnung zu stellen.
Wir sind auch dann zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten
wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des
Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vorzuwerfen ist. Es besteht auch
ein Rücktrittsrecht, wenn der Kunde uns gegenüber falsche Angaben über seine
Kreditwürdigkeit gemacht hat. Das gleiche gilt auch, wenn der Kunde objektiv kreditunwürdig
ist und dadurch unser Zahlungsanspruch gefährdet erscheint, sowie in den Fällen, in denen
der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
An von uns zur Verfügung gestellten Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und
sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Das schließt
das Recht aus, diese Daten an Dritte weiterzugeben oder diese zu vervielfältigen ohne
unsere Zustimmung. Der Kunde hat für Schäden aufgrund seiner oder durch ihn veranlasste
Verletzung von Schutzrechten und Urheberrechten Dritter einzustehen.


4. Preise
Die Preise verstehen sich brutto, soweit nicht anders vermerkt, wie auf der Preisliste bzw.
Angebot oder Auszeichnung an dem Produkt einschließlich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer und ausschließlich Verpackung und Versicherung. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise für Produkte zum
Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Im Falle von Abweichungen, sind nicht die Preisangaben
auf den Preislisten maßgeblich, sondern allein die Preise, die unsere Auftragsbestätigung
enthält.
Im Falle einer solchen Abweichung stellt unsere Auftragsbestätigung ein neues Angebot von
uns an den Kunden dar, welches der Kunde entweder unverzüglich schriftlich ablehnen
muss oder es kommt zur Ausführung der Bestellung bzw. Inanspruchnahme der Dienstleistung.
Wir sind jederzeit berechtigt, angefallene Kostensteigerungen, zum Beispiel aufgrund
gestiegener Material-, Transport- oder Arbeitskosten, sonstiger Abgaben und Verwaltungskosten an die Angebotspreise anzupassen. Der Kunde ist dann berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten, sobald die Preissteigerung über 10 % des vereinbarten Preises
beträgt. Wir behalten uns das Recht vor, vor Auftragsannahme von Irrtümern bei den Preisen
den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen. Durch die Fortführung oder Bestätigung der
Bestellung bzw. Auftrages ergeht das Einverständnis des Kunden zum geänderten Preis.
Bei neuen Aufträgen sind wir nicht an die in den vorherigen Aufträgen gewährten
Preisnachlässe gebunden.


5. Liefer- und Leistungsbedingungen
Der Versand erfolgt bei vereinbarten Preisen ab Werk auf Rechnung des Bestellers unfrei.
Eingehalten ist die Lieferfrist, wenn der Vertragsgegenstand unseren Einflussbereich
verlassen hat.
Bei Vorbestellungen sind wir verpflichtet, den Kunden im Falle von Nichtverfügbarkeit einer
Ware unverzüglich zu informieren. Bei Unmöglichkeit der Lieferung sind bereits erhaltene
Gegenleistungen vom Kunden zu erstatten. Dies gilt auch bei Nacherfüllungsansprüchen.
Ist bei Vertragsabschluss statt einem Lieferdatum eine bestimmte Frist bestimmt, so beginnt
diese Frist mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns als Auftragnehmer, jedoch
nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber ggf. zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben oder vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Teillieferungen sind innerhalb der vom Auftragnehmer angegebenen Lieferfristen zulässig.
Aus Gründen der Lagerhaltung und der Transportkostenersparnis werden einige Produkte
teilweise in zerlegter oder teilmontierter Ausführung geliefert. Der gebrauchsfähige
Zusammenbau der Produkte gehört nicht zu unserem Lieferumfang und ist auch im Preis
nicht berücksichtigt.
Bei Massenartikeln ist eine geringfügige Über- bzw. Unterschreitung der Auftragsmenge
gegenüber der Bestellmenge zulässig, soweit sich dieses aus produktions-,
versandtechnischen oder technologischen Gründen sinnvoll begründen lässt.
Wir haben Störungen aufgrund von Arbeitskämpfen wie Streik und Aussperrung, höherer
Gewalt sowie der Eintritt von unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens
liegen insbesondere Betriebsstörungen, nicht zu vertretene Verzögerungen in der
Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, nicht zu vertreten. Dadurch verlängert
sich die jeweilige Lieferfrist um die Dauer des schädigenden Ereignisses. Wenn durch die
zuvor genannten Umstände die Lieferung unmöglich wird, besteht auch kein
Schadensersatzanspruch des Kunden. Wir werden unserem Kunden, soweit es für uns
möglich ist, von Beginn und Ende der schädigenden Umstände in Kenntnis setzen.
Sollte sich die Lieferung verzögern aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat,
so ist dieser verpflichtet, alle uns dadurch entstandenen Mehraufwendungen zu ersetzen.
Ist mit uns die Abholung durch den Kunden selbst vereinbart, so erfolgt die Aushändigung
des Vertragsgegenstandes gegen Übergabe der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zur Abholung nachzuweisen. Der Kunde ist
verpflichtet die Ware innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin
abzuholen. Sollte die Abholung des Kunden innerhalb dieser Frist ausbleiben, so sind wir zur
Verwertung berechtigt. Für Waren, die keinen kostendeckenden Erlös versprechen, besteht
die Möglichkeit der freihändigen Verwertung. Der Auftraggeber bleibt auch im

Verwertungsfall zur Zahlung der Differenz zwischen Verwertungsreinertrag und vereinbartem
Preis verpflichtet.


6. Materialien und Werkzeuge
Soweit der Auftraggeber Maschinen, Material und/oder Werkzeuge zur Verfügung stellt, sind
diese uns kostenfrei zuzusenden und bei uns wieder abzuholen. Kommt der Auftraggeber
dieser Aufforderung zur Abholung seiner uns zur Verfügung gestellten Maschinen.
Materialien und/oder Werkzeuge nicht nach oder sind seit der Anlieferung drei Jahre ohne
Nutzung vergangen, so sind wir zur weiteren Verwahrung nicht verpflichtet und sind zur
Entsorgung und/oder Verwertung berechtigt.
Im Verzugsfall bezüglich noch bestehender Forderungen uns gegenüber haben wir das
Recht, diese Gegenstände zu veräußern und uns an dem Erlös zu befriedigen.
Die Kosten für Instandhaltung, eventuelle Änderungen und/oder Ersatz seiner Maschinen,
Materialen und/oder Werkzeuge, soweit dies für die Auftragsausführung erforderlich ist und
dem normalen Verschleiß unterliegen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Für eine ordnungsgemäße Konstruktion und die richtige Auswahl der Materialen und/oder
Werkzeuge, sodass sie dem Verwendungszweck genügen, haftet der Auftraggeber. Wir sind
dabei nicht zu einem Zeichnungsabgleich verpflichtet und sind somit nicht für
Übereinstimmung der bereitgestellten Zeichnungen mit den Werkzeugen verantwortlich.


7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort. Für Zahlungen ist der Erfüllungsort
jede Betriebsstätte des Lebenshilfe e. V., Region Stendal.


8. Gefahrenübergang
Mit Übergabe der verkauften Sache an den Kunden bzw. seines Vertreters geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Kunden
über.
Bei Versendung der Ware geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die Ware unsere
jeweiligen Werkstätten verlassen hat. Das gleiche gilt, wenn mit der Versendung oder dem
Transport Dritte beauftragt werden.


9. Mängel und Gewährleistung
In Gewährleistungsfällen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Während dieser Zeit der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung werden von uns die
Mängel kostenlos behoben, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels. Die
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Abnehmer zu und sind nicht
abtretbar.
Wir haben nur für eigenes Verschulden und das unserer Verrichtungs- und
Erfüllungsgehilfen einzustehen. Wir haften nur bei vorsätzlicher und grober fahrlässiger
Pflichtverletzung.

Der Kunde hat die Ware bzw. die bearbeiteten Gegenstände unverzüglich nach deren
Eingang bzw. Empfang auf vereinbarte Menge und Beschaffenheit zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde uns gegenüber innerhalb von 6 Tagen schriftlich
bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind uns sogleich nach Entdeckung in Schriftform
anzuzeigen.
Ist für den Auftraggeber der Auftrag ein Handelsgeschäft, hat dieser die Ware bzw.
bearbeiteten Gegenstände von uns unverzüglich nach dessen Erhalt hinsichtlich eines
Mangels zu untersuchen und bei Bestehen eines Mangels uns gegenüber unmittelbar
schriftlich Anzeige zu machen. Versteckte Mängel sind uns sofort nach ihrer Sichtung,
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, anzuzeigen.
Sobald der Kunde bei Lieferung der Ware Verpackungsschäden erkennt, hat er diese, nach
schriftlicher Bestätigung des Spediteurs, unverzüglich nach Erhalt der Ware uns gegenüber
sowie dem Speditionsunternehmen innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.
Ein Verstoß gegen die genannten Anzeigepflichten führt zum Ausschluss unserer
Gewährleistung.
Liegt ein Mangel vor, hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung, demnach auf
mangelfreie Lieferung bzw. Beseitigung des Mangels. Für die Nacherfüllung muss der
Auftraggeber uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
Ist die Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten zu erfüllen, so haben wir das
Recht, die Nacherfüllung zu verweigern.
Der Gebrauch bzw. das Entfernen von zur Identifizierung benötigen Kennzeichnungen auf
der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen. Keine Gewährleistung
übernehmen wir für entstandene Schäden durch normale Abnutzung, Nichtbeachtung der
Gebrauchsanweisung, fehlerhafte Montage und unsachgemäßen Gebrauch. Auch erlischt
die Gewährleistung, wenn durch den Auftraggeber oder durch Dritte unsachgemäß, ohne
unsere vorherige Genehmigung, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den von uns
gelieferten Waren vorgenommen werden.
Bei bereitgestellter und somit fremder Ware haften wir nicht für die anfallenden Mängel,
welche als Materialfehler oder ähnliches begründet sind. Zudem ist die Gewährleistung
ausgeschlossen, wenn die Ware als mindere Qualität verkauft wurde oder es sich um eine
gebrauchte Ware handelt.
Wir haften nicht für Schäden, die durch unseren Vorlieferanten entstanden sind. Der
Auftraggeber kann jedoch gegenüber unserem Vorlieferanten ihm entstandene Schäden
geltend machen.
Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, die sich nach § 195 BGB bestimmt und demnach 3
Jahre beträgt.


10. Annahmeverzug
Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt
der Kunde, trotz ordnungsgemäßer Lieferung unsererseits, die Annahme ab oder unterlässt
er diese, so befindet er sich in Verzug. Nach erneutem und fehlgeschlagenem Lieferversuch,
werden wir die Versandkosten der Lieferversuche dem Kunden in Rechnung stellen. Des
weiteren behalten wir uns das Recht vor, bei Nachweis des uns entstandenen Schadens,
Schadensersatz geltend zu machen.

11. Zahlungsbedingungen
Bei nicht anderweitigen Abreden sind Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug fällig.
Soweit ein abweichendes Zahlungsziel auf der Rechnung vereinbart ist, so ist dieses
maßgeblich. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde hat erst dann
mit befreiender Wirkung seine Zahlung getätigt, wenn wir über den Zahlungsbetrag
verlustfrei verfügen können.
Bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir berechtigt, Mahngebühren von EUR 5,00 sowie
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß §§ 288 Abs. 1,
247 Abs. 1 BGB sowie bei Unternehmern 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dabei
behalten wir uns das Recht vor, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu
machen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass uns kein oder nur ein sehr geringer
Schaden entstanden ist.
Wir sind berechtigt, die Zahlungen des Kunden auf dessen ältere Verbindlichkeiten uns
gegenüber anzurechnen.
Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des
vereinbarten Preises vor. Das gleiche gilt für Teillieferungen. Sollten noch Forderungen
unserseits gegenüber dem Kunden vorliegen, ist der Kunde unverzüglich verpflichtet, jeden
Wechsel seines Wohn- oder Geschäftssitzes anzuzeigen.
Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Kunden gilt der verlängerte
Eigentumsvorbehalt. Demnach bleibt die Ware auch bei Weiterveräußerung in unserem
Eigentum. Bei Nichtentrichtung des Kaufpreises durch den Kunden, hat dieser den Erlös
durch den Weiterverkauf an seinem Abnehmer uns im Voraus als Sicherheit abzutreten. Der
Dritte/Abnehmer erwirbt erst das Eigentum nach unserer Einwilligung. Das gilt auch, wenn
die Ware bearbeitet, verarbeitet, vermischt oder verbunden wurde. Wird der
Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden
oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten
Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder
Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt
als vereinbart, dass der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an uns überträgt. Der Kunde
verwahrt das Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Wird die Rechnung per Bankeinzug beglichen, so wird der Kunde erst Eigentümer, wenn der
Rechnungsbetrag vollständig und ohne Widerruf der Lastschrift eingezogen werden konnte.
Wir sind im Falle des Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber berechtigt, unsere
Forderung abzutreten. Die abgetretene Forderung kann dann auch durch den Inhaber der
Forderung eingezogen werden. Den Auftraggeber trifft die Verpflichtung der Mitteilung bei
Weiterveräußerung der einzelnen entstandenen Forderungen mit Namen und Anschrift
seiner Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum sowie alle relevanten
Rechnungsdaten. Somit hat er sämtliche Daten offen zu legen, welche zur Geltendmachung
der abgetretenen Forderung erforderlich sind. Der Auftraggeber ist auch dann dazu

verpflichtet, wenn sich sein Abnehmer auch bereits in Verzug befindet.
Im Falle der Insolvenz des Auftraggebers, bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurück zu verlangen.


13. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich das deutsche Recht
anzuwenden.
Gerichtsstand ist Stendal.


14. Datenschutzhinweis gemäß Artikel 15 der DSGVO
Der Name, Adresse des Auftragnehmers und die zur Bestellung benötigten Angaben werden
von uns gespeichert.


15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so treten an Stelle
der unwirksamen Regelungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des
Vertrages unter angemessener Wahrung der Interessen am nächsten kommen.
Zudem berührt die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die Wirksamkeit der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Auch für einen Verzicht auf diese Bestimmungen ist die Schriftform erforderlich.


Stand: 01.12.2019
– Anlage 1 – Lieferbedingungen des Arbeitsbereiches Wäscherei, Heißmangel und Textilreinigung, angelehnt an die Lieferbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes
– Anlage 2 – Lieferbedingungen Mittagessen – Tangermenue

Anlage 1
Lieferbedingungen des Arbeitsbereiches Wäscherei, Heißmangel und Textilreinigung, angelehnt an die Lieferbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes


1. Ausführung Textilreinigung
Die Textilreinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt.


2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die wir nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen konnten (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel).
Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder wir dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen konnten.


3. Rückgabe
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Abholschein). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen.
Geschieht dies nicht innerhalb eines 1/2 Jahres nach diesem Termin, so sind wir zur weiteren Verwahrung nicht verpflichtet und zur Entsorgung und/oder Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.


4. Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut von uns bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder Abholschein. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.


5. Begriffserläuterung
Unter dem genannten Begriff Reinigungsgut sind auch alle bearbeiteten Güter unseres Wäscherei- und Nähereibereiches zu verstehen.

Anlage 2
Lieferbedingungen Mittagessen – Tangermenue


1. Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger Belieferung durch unsere Zulieferer. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn eine eingegangene Bestellung des Kunden, durch uns bestätigt wurde. Sollte die Bestellung die Verköstigung eines Kindes oder einer/eines Betreuten zum Inhalt haben, so gelten die gesetzlichen Vertreter als Vertragspartner.


2. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.


3. Lieferung
Die Belieferung der Einrichtungen erfolgt durch unser Personal an die angegebene Lieferadresse. Die Speisen werden zu den vereinbarten Zeiten an unsere Auftraggeber geliefert. Vorrübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung/Leistung erst nach Beseitigung des Hindernisses auszuführen. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis setzen.


4. Mängelanzeige
Offensichtliche Transportschäden sind sofort nach Erhalt beim ausliefernden Personal anzuzeigen. Anderweitige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Erhalt telefonisch, persönlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Wahl der Nacherfüllung obliegt dem Auftragnehmer. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus einer ungeeigneten, unsachgemäßen Verwendung. Die mangelhafte Ware ist in jedem Fall zurückzuschicken. Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht für solche Schäden, die durch die Weiternutzung entstanden sind.


5. Gewährleistung
Bei berechtigter Mängelanzeige wird das Produkt nicht in Rechnung gestellt.
Sollte der Mangel durch unsachgerechte Lagerung bis zum Verzehr erfolgt sein, besteht kein Gewährleistungsanspruch seitens des Auftraggebers.

6. Transportbehälter, Warmhaltebehälter
Die Thermoporte, in denen die Speisen geliefert werden, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Diese bleiben bis zum nächsten Liefertag beim Kunden. Sollte die Einrichtung dies nicht wünschen, gibt sie die Behältnisse sofort an den Auftragnehmer zurück. Die Einrichtung, der Auftraggeber haftet für Schäden und bei Verlust der Thermoporte und Warmhaltebehälter, solange sie sich in seinem Besitz befinden.


7. Speiseplan, Bestellung
Der Auftragnehmer stellt monatlich einen Speiseplan für den Folgemonat auf, der dem Auftraggeber zum 5. Kalendertag des laufenden Monats zur Verfügung steht.
Die Bestellung des Auftraggebers muss spätestens bis zum 15. des Vormonats, in dem geliefert werden soll, bei uns eingehen. Ebenfalls muss die Speisenvorauswahl der Kindertagestätten bis zum 15. des Vormonats beim Auftragnehmer vorliegen.
Bestellungen, An- und Abmeldungen können sie selbständig über unser Online- Bestellportal vornehmen. Weiterhin erreichen Sie uns täglich bis 8.00 Uhr unter Tel. 03935/ 93403-23 Frau Peine und per E-Mail: tangermenue@lebenshilfe-sdl.de .
In den Einrichtungen liegen Listen der Teilnehmer, die Anspruch auf Verpflegung haben, aus.


8. Zahlungsmodalitäten, Preise
Die Abrechnung der Lieferungen erfolgt gegen Vorausrechnung und im SEPA- Lastschriftverfahren. Wir weisen darauf hin, dass eine Belieferung eingestellt wird, wenn eine Lastschrift, etwa mangels Kontodeckung nicht eingezogen werden kann. Die Bearbeitungsgebühr für nicht eingezogene Lastschriften beträgt 3,00 € je Vorgang. Nach Ausgleich des Kundenkontos wird die Belieferung wiederaufgenommen.
Fristgerechte Abmeldungen werden dem Auftraggeber gutgeschrieben und verrechnet.
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


9. Sonstige Vereinbarungen
Weitere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Wenn eine Regelung des Vertrages nichtig sein sollte, dann wird dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig.


10. Widerrufsrecht/ Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach

Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:

Lebenshilfe für behinderte Menschen e. V., Region Stendal
Birkholzer Chaussee 5
39517 Tangerhütte
E-Mail: tangermenue@lebenshilfe-sdl.de

Für alle bis zu Widerruf und darüber hinaus bestellten Menüs gilt:
Vor Ablauf des ausgewiesenen Bestellschlusses ist es möglich, die vom Auftraggeber ausgelöste Bestellung/ Dauerbestellung mittels einer Abbestellung über das Online- Bestellsystem zu widerrufen(abbestellen).
Nach Ablauf des ausgewiesenen Bestellschlusses erlischt das Widerrufsrecht zu Bestellung, mit Bezug auf §312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen Abs. 4 Nr. 1 BGB.